Corona-Maßnahmen in Dresden Elbland bis aktuell einschließlich 30. April 2022
Liebe Gäste von Dresden Elbland,
die aktuelle, bis einschließlich 28. Mai 2022 geltende Corona-Schutz-Verordnung der Freistaates Sachsen regelt auch alles rund um Ihren Besuch in Dresden Elbland.
Die wesentlichen Aspekte im Kultur- und Tourismusbereich sowie im Handel sind nachfolgend zusammengefasst:
- Die Maskenpflicht etwa in Hotels, Gaststätten, Konzerthäusern und im Einzelhandel entfällt, ebenso alle anderen Einschränkungen wie 3-G- oder 2-G+ Pflicht oder Abstandsgebote.
- FFP2-Maskenpflicht gilt weiterhin im ÖPNV für Fahrgäste.
- Jede Einrichtung, die nicht explizit genannt ist, kann im Rahmen des Hausrechts selbst entscheiden, ob Maskenpflicht oder 3-G-Regeln herrschen sollen.
Folgende Empfehlungen werden in der Corona-Schutz-Verordnung u.a. gegeben:
- In öffentlich zugänglichen Innenräumen weiterhin eine Mund-Nasen-Bedeckung (vorzugsweise eine FFP2-Maske oder vergleichbare Atemschutzmaske) zu tragen,
- Wo immer möglich einen Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen einzuhalten, insbesondere in öffentlich zugänglichen Innenräumen.
- Die allgemeinen Hygieneregeln zu beachten.
Die Regelungen im Detail:
Die Verordnung in Sachsen insgesamt:
https://www.coronavirus.sachsen.de/amtliche-bekanntmachungen.html
Das Bundesgesundheitsministerium zur Gesamtsituation in Deutschland:
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus.html
Aktuelle Informationen zum Umgang mit der Corona-Pandemie in Dresden: https://www.dresden.de/de/leben/gesundheit/hygiene/infektionsschutz/corona.php
Informationen und Links speziell für die Veranstaltungsbranche:
https://www.dresden-convention.com/dresden-convention-service/informationen-corona
Bleiben Sie gesund!
Ihr Dresden Elbland Team